Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Berufsleben werden Zeitdruck und Ansprüche immer größer. Wer dann gleichzeitig eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegt, steht vor einer doppelten Herausforderung. 

Zahlreiche gute Gründe sprechen jedoch dafür, trotz Pflege weiter seiner Berufstätigkeit nachzugehen. Manche Angehörige benötigen das Geld, auch mit Blick auf die eigene Rente, für ihren Lebensunterhalt, für viele andere ist die Erwerbstätigkeit eine hilfreiche und unterstützende Abwechslung zum Pflegealltag. Erfolgserlebnisse im Job können helfen, die Pflege zu Hause besser zu bewältigen. Die Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen sind häufig geprägt durch Anteilnahme und Unterstützung. 

Wenn die Belastung zu groß wird, überlegen Angehörige oft, die Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder ganz aufzukündigen. Um pflegende Angehörige im Beruf zu unterstützen, wurden das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Darin sind unterschiedliche Formen der Freistellung geregelt.

Kurzfristige Arbeitsverhinderung

Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, wenn überraschend ein Pflegefall in der Familie auftreten sollte oder die Pflege akut nicht sichergestellt werden kann. Dies soll es Ihnen erleichtern, die Pflege für die Angehörige oder den Angehörigen zu organisieren und die akute Versorgung sicherzustellen. In der Regel zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für diese zehn Tage das Pflegeunterstützungsgeld. Um das Geld dort zu beantragen, werden ein ärztliches Attest für die zu pflegende Person sowie ein vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular zum Verdienstausfall benötigt.

Das Formular sowie nähere Informationen finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

www.wege-zur-pflege.de


Pflegezeit

Sie können für die Pflege einer oder eines nahen Angehörigen mit einem Pflegegrad in Übereinstimmung mit dem Pflegezeitgesetz einen Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte volle oder teilweise Freistellung von der Arbeit erheben. Dies tritt jedoch nur in Kraft, wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Wenn Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen, müssen sie dies dem Arbeitgeber mindestens zehn Tage im Voraus mitteilen. Die Pflegezeit gilt auch für die Zeit einer Sterbebegleitung (von bis zu drei Monaten).

Um den Verdienstausfall finanziell auszugleichen, besteht für Sie die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Bonn beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

www.wege-zur-pflege.de


Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit gibt Ihnen in Abstimmung mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, um neben der Pflege der oder des Angehörigen mit Pflegegrad weiter erwerbstätig sein zu können. Wenn Sie sich um eine pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung kümmern, können Sie ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Ergänzend bietet sich auch hier die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Bonn beantragt werden.

Des weiteren besteht die Option, Pflegezeit und Familienzeit zu kombinieren. Die gesamte Freistellung darf in diesem Fall 24 Monate nicht überschreiten. Um Pflegezeit und Familienpflegezeit zu beantragen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.

Lassen Sie sich zu den unterschiedlichen Freistellungsmöglichkeiten beraten! Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgender Adresse:  

www.wege-zur-pflege.de


Ausgleichsübungen
Ich muss schlafen!

Pflegende Angehörige berichten: "Ich muss schlafen!" - Birgit zwischen Beruf, Familie und Pflege.

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Interview, Autorin: Stella Cornelius-Koch
Nach der Pflegezeit - Durchstarten in einem neuen Job 
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Ausgabe: 2 | 2020

Wer lange gepflegt hat, kann oder will häufig nicht mehr in seinen alten Job zurück – weil sich das Arbeitsumfeld verändert hat, der Betrieb nicht mehr existiert, die eigene Gesundheit eine Rückkehr unmöglich macht oder die Pflege zu einem neuen Berufswunsch geführt hat.

Doch wie fängt man neu an? Wie schafft man es, die eigenen Ressourcen, Interessen und Wünsche zu berücksichtigen?

Welche Beratungsangebote helfen beim Neueinstieg? ...

Quelle: DAS SICHERE HAUS

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Interview, Autorin: Stella Cornelius-Koch
Zwischen Hörsaal und Pflegebett
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Ausgabe: 1 | 2020

Junge Menschen in der Berufsausbildung oder im Studium wollen ihr eigenes Leben beginnen und unabhängig sein. Dann ist es eine besondere Herausforderung, einen Angehörigen zu pflegen.

Viele Betroffene fühlen sich mit dieser Doppelbelastung überfordert. Beratungs- und Unterstützungsangebote können helfen, Ausbildung und Pflege besser unter einen Hut zu bringen. 

Julika Stich war noch ein Kind, als ihre Mutter an Multipler Sklerose erkrankte. ...

Quelle: DAS SICHERE HAUS

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Interview, Autorin: Carolin Grehl
Wie die Rückkehr in den Job gelingt 
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Ausgabe: 2 | 2019

Ihren ersten Arbeitstag nach einer längeren Pflegephase vergessen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht so schnell.

Die schwere Zeit, in der sie Angehörige – oft bis zu deren Lebensende – betreut haben, ist häufig noch nicht verarbeitet. Die frühere Routine muss sich erst wieder einspielen. 

Dazu gehört auch das Berufsleben. Kann es einfach so weitergehen? Damit der Wiedereinstieg in den Job glückt, sollten sich Angestellte rechtzeitig damit auseinandersetzen. ...

Quelle: DAS SICHERE HAUS

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Interview, Autorin: Stella Cornelius-Koch
Im Dienste der Kolleginnen und Kollegen 
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Ausgabe: 2 | 2018

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Beruf einen Angehörigen pflegen, ist das eine große Belastung.

Eine wertvolle Unterstützung sowohl für das Unternehmen als auch für die Belegschaft sind Pflegebegleiterinnen und Pflege begleiter. Eine von ihnen ist Tanja Geschle. 

Sie steht betroffenen Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich zur Seite. ...

Quelle: DAS SICHERE HAUS

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Interview, Autorin: Stella Cornelius-Koch
Job und Pflege meistern 
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung
Ausgabe: 1 | 2018

Es geschieht oft ganz plötzlich, dass sich Berufstätige um einen Angehörigen kümmern müssen.

Gut, wenn der Arbeitgeber in dieser schwierigen Situation Unterstützung anbietet – so wie bei Hans-Thomas Jungkunz. 

Es war der 21. November 2014, Freitagnachmittag. Hans-Thomas Jungkunz erinnert sich noch ganz genau an den Moment, der das Leben seiner Familie veränderte. ...

Quelle: DAS SICHERE HAUS

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