Die Finanzierung häuslicher Pflege kann über verschiedene Wege erfolgen:
- über Leistungen der Pflegeversicherung,
- über private Eigenleistungen (z. B. Geld),
- über Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege).
Dabei ist zu beachten: Es war immer schon gesetzlich geplant, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten trägt. In der Regel ist es immer auch nötig, eigenes Geld für die Pflege einzusetzen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen.
Um Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu erhalten, muss finanzielle Bedürftigkeit vorliegen.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite einige Verlinkungen zu Informationen zu diesen Themen zur Verfügung. Wir können allerdings keine Garantie für die Aktualität der jeweiligen Informationen übernehmen.
Die Informationen sind natürlich immer sehr allgemein formuliert. Bitte nutzen Sie für eine individuelle Beratung Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden immer wieder verändert. Der Pflegewegweiser NRW stellt eine Übersicht zu aktuellen Leistungen zur Verfügung.
Übersicht über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherungooo
Informationen zur Pflegeversicherung in anderen Sprachen
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Informationen zur Pflegeversicherung derzeit in 18 Sprachen zur Verfügung.
Informationen zur Pflegeversicherung in 18 Sprachenooo
Mehr Informationen zur Pflege
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Internetseite gesund.bund.de viele Informationen zur Gesundheit und Pflege zur Verfügung.
Informationen zu Pflegeleistungen und Hilfsangebotenooo
Hilfe zur Pflege
Wenn Einkommen und Rente nicht für die Pflege ausreichen, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auch dazu Informationen zur Verfügung.
Informationen zur Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)Interessante Artikel zum Thema
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Ausgabe: 3 | 2018
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Quelle: Angehörige Pflegen
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