Begriffsklärung - Definition
Seit es die Pflegeversicherung gibt, ist der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ im Pflegeversicherungsgesetz gesetzlich festgelegt.
Das bedeutet: Möchte jemand wegen Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegekasse bekommen, müssen die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Person muss gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
- Die Person kann körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigen.
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (mindestens sechs Monate) bestehen.
Wenn die Person mit Hilfe eines Hilfsmittels eine Handlung durchführen kann, gilt sie für diesen Bereich als selbstständig. Kann sich die Person z.B. mit einem Rollator sicher in der eigenen Wohnung bewegen, gilt sie für diesen Bereich als selbstständig.
Die Pflegegrade
Früher gab es die sogenannten Pflegestufen.
Jetzt gibt es die Pflegegrade, die anzeigen, wie schwer die Pflegebedürftigkeit ist.
Pflegegrade (PG) seit 2017PG 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Für die Bestimmung eines Pflegegrades werden folgende Bereiche des Lebens betrachtet:
- die Mobilität,
- die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten/Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen,
- die Selbstversorgung,
- die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
- die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Wichtig ist hier:
Wer krank oder behindert ist, ist nicht automatisch pflegebedürftig.
Erst wenn Krankheit, Behinderung oder sonstige Beeinträchtigungen zur Unselbstständigkeit in den genannten Lebensbereichen führen, ist dies für den Pflegegrad bedeutend.

Pflege im Kreis Borken – Der Podcast für Deine Fragen
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