Häufig gestellte Fragen

Natürlich ist es grundsätzlich möglich, dass Sie die Pflege Ihres Vaters selber übernehmen. Wir empfehlen dazu allerdings eine gute Vorbereitung. Dies kann sehr hilfreich sein. Denn vermutlich wird sich Ihr Leben durch die Pflege verändern.
Lassen Sie sich z.B. in der örtlichen Pflegeberatung über Leistungen der Pflegeversicherung für Ihren Vater informieren. Es gibt auch Leistungen, die Sie als sogenannte Pflegeperson unterstützen und entlasten sollen.
Es gibt auch ganz alltägliche Möglichkeiten, sich selbst etwas Gutes zu tun. Selbstsorge-Aktivitäten, die sie vielleicht schon früher gemacht haben, die aber durch die Pflegesituation in den Hintergrund geraten können. Treffen Sie sich weiterhin mit Freundinnen und Freunden, gehen Sie Ihren Hobbies weiterhin nach und schaffen Sie sich bewusst schöne Momente, die Sie alleine oder gemeinsam mit anderen genießen können.
Es gibt Möglichkeiten, dass ihr Vater während dieser Zeiten betreut werden kann. Die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen oder bei der Pflegeklasse können Ihnen hierzu wertvolle Informationen geben und Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Viele ältere und auch pflegebedürftige Menschen leben noch alleine in ihrer Wohnung oder ihrem Haus. Wie lange Ihre Großmutter dies noch kann, hängt von ihren individuellen Voraussetzungen (z.B. Gesundheitszustand) und anderen Rahmenbedingungen (z.B. Barrierefreiheit der Wohnung) ab.
Lassen Sie sich in der örtlichen Pflegeberatung über unterstützende Dienste wie z.B. Haushaltshilfen und Pflegedienste beraten.
Es gibt auch Möglichkeiten, die Wohnumgebung anzupassen. Auf unserem Portal Sicheres Pflegen zu Hause zeigen wir, wie Sie eine Wohnung oder ein Haus „pflegesicher“ gestalten können.
Es gibt auch sogenannte Wohnberatungsstellen. Die Mitarbeitenden führen auch Hausbesuche durch. So können sich die Beratenden ein Bild von der Situation machen und Sie individuell zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus beraten. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Fragen Sie diesbezüglich ruhig auch bei der Pflegeberatung nach.
Vielleicht kommt aber irgendwann der Zeitpunkt, ab dem Ihre Großmutter nicht mehr alleine leben kann. Dies kann sein, weil ihre Kräfte nachlassen oder sich eine Demenzerkrankung zeigt. Auch dann stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Beratungsstellen hilfreich zur Seite. Wir empfehlen, den Kontakt zu den Beratungsstellen frühzeitig zu suchen, damit Ihnen in der akuten Situation Ansprechpersonen bekannt sind.

Seit 1995 sorgt die Pflegeversicherung als Zweig der Sozialversicherung dafür, dass es eine sogenannte Basisversorgung bei Pflegebedürftigkeit gibt. Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Im Rahmen einer Begutachtung (durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – MD) wird dann überprüft, ob bei der Person, für die der Antrag gestellt wurde, ein Pflegegrad vorliegt.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr bzw. höhere Leistungen gibt es von der Pflegeversicherung. Lassen Sie sich dazu beraten.
Die Pflegeversicherung deckt aber immer nur eine Basisversorgung ab. In der Regel muss jede und jeder immer auch Eigenleistungen zur Pflege erbringen. Ist dies nicht möglich, kann es Leistungen aus der Sozialhilfe geben.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen spürbar entlastet.
In Deutschland sind Ehegatten sowie Eltern und Kinder grundsätzlich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Dazu gibt es jedoch viele Ausnahmeregeln und Bedingungen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gehört dazu. Es besagt seit 2020, dass Eltern und Kinder von Personen, die Sozialleistungen beziehen und für die sie unterhaltspflichtig wären, erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu weitere Informationen.

Ja, die gibt es. Viele Menschen gehen gerne zur Arbeit. Während einer Pflegesituation bleiben so soziale Kontakte erhalten. Oft sichert das Einkommen auch die eigene Existenz.
Der Gesetzgeber hat daher Gesetze zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erlassen. Dies sind insbesondere das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz. Fragen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Personalabteilung Ihres Betriebes, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Leider gelten einige Regelungen der Gesetze nicht, wenn ein Betrieb 15 bzw. 25 oder weniger Beschäftigte hat.
Aber vielleicht unterstützt Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber Sie dennoch. Sie können zum Beispiel konkret fragen, ob Sie in der Mittagszeit bei Ihrer Mutter nach dem Rechten sehen können. Oder Sie bitten um einen Firmenparkplatz, was Ihnen die zeitraubende Parkplatzsuche erspart, falls Sie zwischendurch mal schnell nach Hause müssen.
Vielleicht ist es für Sie auch möglich, Ihre Mutter während Ihrer Arbeitszeiten in einer Tagespflege unterzubringen. Lassen Sie sich zu unterschiedlichen Möglichkeiten beraten.
Wenn die Belastung durch Arbeit und Pflege dennoch zu groß wird, sollten Sie folgendes beachten: Setzen Sie sich vor der Kündigung Ihres Arbeitsplatzes unbedingt mit der Arbeitsagentur in Verbindung. Eine Beratung dazu, inwieweit Sie während und nach Beendigung der Pflege einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II haben, ist in jedem Fall sinnvoll. Auch kann die Kündigung des Arbeitsplatzes Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben. Im ungünstigsten Fall müssen Krankenversicherungsbeiträge aus eigenen Mitteln getragen werden. Daher ist ein Beratungsgespräch im Vorfeld einer Kündigung wichtig.

Wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, planen Sie dies im Regelfall. Und auch, wenn Sie für bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen ins Krankenhaus müssen, erfolgt dies fast immer geplant. Dies bedeutet, Sie können sich im Vorfeld zu den Leistungen „Kurzzeitpflege“ und „Verhinderungspflege“ beraten lassen. Die Pflegekasse übernimmt für bestimmte Zeiträume anteilig die Kosten zur Versorgung Ihres Vaters z.B. durch andere Personen oder in einer Pflegeeinrichtung. So können Sie eine Ersatzpflege organisieren.
Falls Sie plötzlich verunfallen oder erkranken, sieht dies anders aus. Solche Situationen sind in der Regel nicht vorhersehbar. Aber Sie können sich dennoch darauf vorbereiten. Überlegen Sie frühzeitig, wer in einem solchen Fall und wie helfen kann. Wir stellen Ihnen dafür Kopiervorlagen z.B. für ein Netzwerk oder auch für eine Notfall-Checkliste zur Verfügung.
Sie können diese Materialien nutzen, um ein „Sicherheitsnetz“ für solche Notfälle „zu weben“. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und müssen sich keine zusätzlichen Sorgen um Ihren Vater machen.

Wenn Ihre Mutter, zum Beispiel bedingt durch eine Demenzerkrankung, nicht mehr allein für sich entscheiden kann, benötigt sie einen oder eine vom zuständigen Amtsgericht bestellten gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin. Dies können auch Sie als angehörige Person sein. Für den Fall, dass die Familie oder andere nahestehende Personen die Betreuung nicht übernehmen können, gibt es hauptamtlich tätige Betreuer, die etwa bei Betreuungsvereinen angestellt oder selbständig tätig sind.
Auf eine gesetzliche Betreuung kann in der Regel verzichtet werden, wenn die Betroffenen im Vorfeld die wichtigsten Dinge geregelt haben. Zu diesen wichtigen Dingen gehört z.B. die Erteilung:
  • einer Vorsorgevollmacht (mit einer Vorsorgevollmacht können Betroffene Angehörige oder andere vertraute Menschen zu Handlungen in bestimmten Aufgabenbereichen bevollmächtigen)
  • eine Patientenverfügung (mit einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Behandlungen die Betroffenen in bestimmten Krankheitsfällen erhalten oder nicht (mehr) erhalten wollen).
Suchen Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Mutter und bringen Sie unter Umständen Geduld mit. Das Thema der Vorsorge ist vielfach mit Ängsten und Sorgen behaftet, die es zu respektieren gilt.
Nutzen Sie gerne auch die Beratung durch Fachpersonen. In den Pflegeberatungsstellen erhalten Sie dazu meisten gute Informationen.

Ein Umzug ins Pflegeheim wird in der Regel für alle Beteiligten leichter und besser zu verkraften, wenn er gut vorbereitet ist. Selbst wenn Sie die Absicht haben, eine pflegebedürftige Person bis zu deren Tod zu Hause zu versorgen, sollte die Möglichkeit einer Heimunterkunft angesprochen werden. Sie können vorher nicht wissen, wie sich Ihre eigene Lebenssituation und die Unterstützungsbedürftigkeit Ihres Angehörigen entwickelt.
Nach Möglichkeit sollten Sie infrage kommende Pflegeheime gemeinsam mit Ihrem Vater besuchen. Lassen Sie bei Ihrem Besuch die Eindrücke wirken und befragen neben der Heimleitung gegebenenfalls auch dort wohnende Personen zur Wohnsituation und zu Angeboten vor Ort. Vielleicht bietet ein Haus die Gelegenheit zum Probewohnen. Auch die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, eine Einrichtung kennenzulernen. Besprechen Sie mit Ihrem Vater welches Heim ihm im Falle eines Falles am besten zusagen würde. Gibt es Favoriten, so nutzen Sie die Möglichkeit einer Voranmeldung, auch wenn ein Einzug noch gar nicht nötig oder geplant ist.
Die Kosten einer Pflegeeinrichtung können aus Mitteln der Pflegeversicherung, dem Einkommen und Vermögen Ihres Vaters und bei Bedürftigkeit aus Mitteln der Sozialhilfe bestrotten werden. Zudem gibt es noch das Pflegewohngeld, das nach landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen (§ 14 APG NRW) gewährt wird.

Das ist eine schwere Situation für Sie. Aber es ist auch bewundernswert, dass Sie Ihrem Mann diesen Wunsch ermöglichen möchten. Hilfreich ist es, wenn Sie beide frühzeitig Vollmachten wie eine Patientenverfügung verfasst haben.
Sie müssen sich auch nicht alleine kümmern. Unabhängig von Unterstützung aus der Familie oder dem Freundeskreis können Sie weitere Hilfe bekommen.
Ambulante Hospizdienste gibt es bereits in vielen Kommunen. Dort sind viele intensiv geschulten Ehrenamtliche tätig. Sie haben ein offenes Ohr für alle Fragen und können Sie bei der Sterbebegleitung zu Hause unterstützen.
Es kann auch die Situation eintreten, dass die Pflege Ihres Mannes zu Hause nicht mehr möglich ist. In diesem Fall kann die Aufnahme in ein stationäres Hospiz für alle sehr entlastend sein. Des Weiteren bieten auch Pflegeheime Unterstützung in den letzten Wochen und Monaten an, teilweise mithilfe von ambulanten Hospizdiensten.
Wenn Ihr Mann zu Hause verstorben ist, müssen Sie oder Ihre Unterstützerinnen und Unterstützer ein paar formale Aspekte beachten. Verständigen Sie eine Ärztin, einen Arzt (z.B. den Hausarzt oder die betreuende Palliativ-Ärztin). Der Tod muss ärztlich bescheinigt werden. Dann haben Sie bis zu 72 Stunden Zeit, bevor Ihr Mann von einem Bestattungsdienst abgeholt wird. In diesen Stunden können sich alle, denen es wichtig ist, sich in Ruhe verabschieden. Nach der Beerdigung werden Sie einige Zeit brauchen, um wieder ins Leben zu finden; Gespräche im Familien- und Freundeskreis helfen.
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