Coronapandemie

Coronapandemie
Was ist präventiv zu beachten?

Die Corona-Pandemie beeinflusst nahezu jeden Lebensbereich und somit auch die häusliche Pflegesituation.

Sie pflegen einen Angehörigen, dann gehören Sie aktuell zu den ca. 5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland.

Damit sichern Sie die Versorgung von 3,3 Millionen (Quelle: Statistisches Bundesamt 2019) pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und unterstützen die Gruppe der professionell Pflegenden.

Das hat Wertschätzung verdient!

Als Ihr starker Partner in Sachen Unfallversicherungsschutz stehen wir Ihnen zur Seite und haben Informationen zu Corona zusammengestellt, die Sie und Ihren Angehörigen in dieser schweren Zeit unterstützen und schützen sollen.

Unser Anliegen ist es, dass Sie beim Pflegen gesund bleiben und gut durch diese besondere Zeit kommen.

Das alles ist nicht leicht, aber nötig, um sich nicht anzustecken!

Tipps für die Vorbereitung der COVID-19-Impfung für Menschen mit Demenz in NRW

Besuche sicher ermöglichen

Aktuelles von der Landesregierung:
Informieren Sie sich hier über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen, Tipps der Landesregierung und FAQ.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Corona-Virus-Pandemie und die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung.

Über Video-, Text- und Sprachnachrichten, indem Sie z. B. Handys/Tablets nutzen.

Sie können weiterhin Außenbereiche, Balkone und Gärten zum Rausgehen nutzen. Führen Sie Gespräche über Ihren Gartenzaun, immer mit genügend Abstand, oder von Fenster zu Fenster in der Nachbarschaft.

Durch die Corona Pandemie haben sich vielerorts ehrenamtliche Initiativen zur Unterstützung wie z. B. Einkäufe erledigen, gebildet. Nutzen Sie diese nicht nur dafür, sondern auch, um ein kurzes Gespräch zu führen.

Aufgrund von Corona kann es zu Engpässen bei den Pflegediensten kommen und der Pflegedienst kann dadurch nicht wie in gewohnter Weise die Pflege des erkrankten Menschen übernehmen. Es kann aber auch sein, dass der pflegende Angehörige selbst krank wird und ebenso die Pflege für eine gewisse Zeit nicht mehr durchführen kann.

Für beide Situationen ist es wichtig, sich im Vorfeld folgende Gedanken zu machen: Wer wird zur Unterstützung eingebunden und wen kann man im Notfall anrufen?

Um bei diesen Fragen Hilfestellung zu geben, weisen wir an dieser Stelle auf das „Netzwerk für die häusliche Pflege“ und das „Netzwerk für den Notfall“ hin.

Wenn es Ihnen schlecht geht, dann suchen Sie Hilfe:

  • Hausärzte
  • Ambulanzen der Kliniken
  • psychosoziale Beratungsstellen in Ihrer Stadt oder Region
  • psychologische Beratung in Coronazeiten

Psychologische Gespräche anbieten, organisieren z. B. BDP-Corona-Hotline: Psychologische Beratung in Corona-Krisenzeiten. Die Hotline des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen ist täglich von 08:00 bis 20.00 Uhr geschaltet (Tel.: 0800 777 22 44).

Das Silbertelefon ist ein Gesprächsangebot für einsame ältere Menschen.
Täglich von 8 bis 22 Uhr kann die Telefonnummer 0800 4 70 80 90 zum „einfach mal reden“ anonym, vertraulich und kostenfrei und deutschlandweit angerufen werden. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter: https://www.silbernetz.org

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Das sind die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen, die seit Ende März in Kraft getreten sind:

Pflegehilfsmittel
Die Obergrenze für die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel wird von 40 Euro auf 60 Euro monatlich erhöht.


Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3
Auf Wunsch des Pflegebedürftigen, kann die abzurufende Beratung bis einschließlich 30. Juni 2021 telefonisch auch digital oder per Videokonferenz erfolgen.


Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Die Begutachtung für Anträge auf Pflegeleistungen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. Juni 2021 gestellt werden, können bis einschließlich 30. Juni 2021 ohne Untersuchung von Versicherten im Wohnbereich erfolgen.


Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
Bis zum 30. September 2021 kann der im Jahr 2019 sowie im Jahr 2020 nicht verbrauchte Beitrag für Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) übertragen werden.


Qualitätsprüfungen
Wenn die pandemische Lage es zulässt, gilt bis zum 31. Dezember 2021, dass jede zugelassene Pflegeeinrichtung nach Möglichkeit einmal zu prüfen ist. Detailliertes zur Durchführbarkeit von Prüfungen und die Voraussetzungen im Hinblick auf der pandemischen Lage wird unverzüglich beschlossen.


Den genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen:

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