Hospizarbeit - Definition

Hospizarbeit - Definition
Definition der Begrifflichkeiten – Was bedeutet eigentlich…?

Hospizbewegung

Die moderne Hospizbewegung entstand Ende der 1960er Jahre in England mit dem Hauptziel, sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen (hospitium = lat. Herberge). Die Begründerin dieser Bewegung war Cicely Saunders, die über ihre Arbeit sagte:

„Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ 

In Deutschland engagieren sich aktuell mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich in über 1100 Hospiz- und Palliativdiensten und -einrichtungen.

Das Ziel ambulanter Hospizdienste ist die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer gewohnten Umgebung sowie die Unterstützung und Entlastung der gesamten Familie, der Freunde und weiterer Bezugspersonen. Die ehrenamtlich Mitarbeitenden der Hospizdienste leisten konkrete Hilfe, von der Einkaufshilfe bis zum intensiven Gespräch. Hospizdienste leisten auch Beratung zu wichtigen Fragen am Lebensende und bieten oft Begleitungsangebote für trauernde An- und Zugehörige an.
Damit ein ambulanter Hospizdienst seine Arbeit aufnehmen kann, bedarf es keiner ärztlichen Verordnung. Sie können sich direkt mit einem Dienst Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Zu einem ersten unverbindlichen Gespräch kommt die Koordinatorin oder der Koordinator des Dienstes zu Ihnen persönlich nach Hause.

Stationäre Hospize sind kleine, eigenständige Einrichtungen mit wenigen Betten (in der Regel 8 bis max. 16). Hier werden schwerstkranke und sterbende Menschen von speziell ausgebildeten Fachkräften pflegerisch, psychosozial und seelsorgerisch betreut. Je nach Absprache kommen die Hausärztin oder der Hausarzt und/oder besonders qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte zur medizinischen Behandlung ins Hospiz. 
Auch die Familienmitglieder erhalten die notwendige Begleitung und Unterstützung. 
Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist.

Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder ausgerichtet. 
Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung steht das schwerstkranke Kind mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen und seine An- und Zugehörigen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein Hospiz ist eine schwere, unheilbare und weit fortgeschrittene Erkrankung, die die Lebenserwartung des Betroffenen akut begrenzt. Folgende Voraussetzungen müssen für die Aufnahme in ein Hospiz erfüllt sein: 
  • keine Möglichkeit der kurativen (auf Heilung ausgerichteten) Therapie 
  • keine Möglichkeit zur häuslichen Pflege und Begleitung (z.B. durch ambulante Hospizdienste und spezialisierte Palliativpflegedienste), generell gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär
  • Bescheinigung durch den Arzt, der die Aufnahme des Menschen medizinisch begründet und bescheinigt.

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